Vorsorgeauftrag: Selbstbestimmung bei Urteilsunfähigkeit
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Wer ist die KESB und was hat sie mit der Sicherstellung meiner Selbstbestimmung zu tun? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Wünsche und Interessen im Falle meiner Urteilsunfä-higkeit gewahrt werden und für welche Lebensbereiche? Mit einem Vorsorgeauftrag? Wie geht das?
Wie geht das mit der Umsetzung meines Willens ganz konkret bei Eintritt meiner Urteilsun-fähigkeit und wer setzt sich dafür ein? Und was geschieht, wenn die von mir bestimmte Per-son im Vorsorgeauftrag dann doch nicht in der Lage sein sollte, meine Angelegenheiten zu vertreten? Wie wird dann mein Wille bei Urteilsunfähigkeit gewahrt? Wer bestimmt dann über meine Interessen? Wird eine (Berufs-) Beistandsperson eingesetzt, die mich nicht kennt? Was sind ihre Aufgaben und wie wird sie beaufsichtigt?
Viele Fragen, die uns alle irgendwann im Leben begegnen können und auf die Christian Jordi in seinem Referat eingehen und aufklären wird. Christian Jordi, lic. iur. utr., wurde durch die Thurgauer Regierung mit Schaffung der schweizweiten Organisation von Kindes- und Erwach-senenbehörden im Januar 2013 zum Präsidenten der KESB Kreuzlingen (Bezirk) gewählt. In seiner Tätigkeit mit Menschen in herausfordernden Lebenssituationen greift er auf umfas-sendes Fachwissen und langjährige Praxis zurück.
Der Vortrag findet im Begegnungszentrum DAS TRÖSCH an der Hauptstrasse 42 statt und ist wie immer kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
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